Wichtige Hinweise

Diese Webseite richtet sich ausschließlich an Privatanleger in der Schweiz.

 

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Informationen zum Schweizer Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen

Einleitung

Mit dieser Seite sollen im Einklang mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Finanzdienstleistung („FIDLEG“) wesentliche Informationen bereitgestellt werden. Ziel des FIDLEG ist es, den Anlegerschutz zu stärken und vergleichbare Standards für Finanzdienstleister zu etablieren. Capital International Sàrl („CISA“) hat die aufsichtsrechtliche Übergangsfrist von zwei Jahren genutzt, um die ab dem 1. Januar 2022 geltenden FIDLEG-Auflagen in Bezug auf Verhaltensregeln und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.

Das vorliegende Dokument dient lediglich zu Informationszwecken und regulatorischen Zwecken und sollte nicht als finanzielles oder anderweitiges Marketingmaterial bzw. Beratung aufgefasst werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.