Zusammenfassung der Anteilinhaberrechte

Sofern Sie ein Anleger des Capital International Fund (der “Fonds“) sind und die Anlagen auf Ihren Namen im Anlegerregister eingetragen sind, haben Sie bestimmte Rechte als Anteilinhaber, welche Sie ausüben können. Weitere Einzelheiten zu Rechten der Anteilinhaber sind dem Prospekt und den Gründungsdokumenten des Fonds zu entnehmen.

Als Anleger in einen OGAW-Fonds und je nachdem, wie Sie investiert haben, können Sie bestimmte Anlegerrechte haben, welche sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Fonds ergeben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie insbesondere im Prospekt und in den Vertragsunterlagen, welche Sie ausgefüllt haben, um Ihre Anlage zu tätigen.

Je nachdem, wie Sie in den Fonds investiert haben, können Sie Anspruch auf bestimmte inländische Schutzmaßnahmen und Entschädigungsansprüche haben, welche sich aus Ihrer nationalen Gesetzgebung ergeben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie, sofern vorhanden, auf der nationalen Internetseite für Anlegerentschädigung.

Sollten Sie der Meinung sein, einen Verlust erlitten zu haben, können Sie außerdem das Recht haben, Rechtsmittel mit hilfe eines kollektiven Rechtsschutzmechanismus einzulegen, der in Ihrer Jurisdiktion vorhanden ist. Die Verfügbarkeit eines kollektiven Rechtsschutzmechanismus hängt davon ab, in welchem Land Sie ansässig sind, wo der Vertrag mit dem Fonds geschlossen wurde und wie Sie in den Fonds investiert haben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie auf der Internetseite Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde. Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften erlassen, durch welche es den Verbrauchern europaweit ermöglicht, eine Verbandsklage zu erheben.

Dieser Rechtsakt soll bis Ende Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Wir werden diese Zusammenfassung zu gegebener Zeit um weitere Rechte ergänzen, sobald sie verkündet werden.

Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschließen, ihre Vereinbarungen zum Vertrieb der Sub-Fonds des Capital International Fund in einem Land des EWR, in dem dieser bzw. diese Sub-Fonds zum Verkauf zugelassen ist/sind, zu kündigen. In diesem Fall wird sie dies im Einklang mit den einschlägigen OGAW-Vorschriften tun.